Aufruf zur Einhaltung der Nachtruhe insbesondere auch am Untersee
In den vergangenen Wochen wurden vermehrt nächtliche Ruhestörungen durch Partys am Kyritzer Ufer des Untersees angezeigt. So verständlich, das Bedürfnis nach Festen und Feiern ist, so ist auch Rücksicht zu nehmen auf das Bedürfnis der See-Anwohner bzw. der Gäste in den Hotels und Bungalows nach einer ungestörten Nachtruhe.
Es gelten die Bestimmungen des Brandenburger Landesimmissionsschutzgesetzes, nach der von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 10). Tongeräte dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden (§ 11). Gemäß der "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung von Ausnahmen von dem Verbot zur Störung der Nachtruhe" der Stadt Kyritz sind am Untersee an vier einzelnen Tagen im Jahr öffentliche Veranstaltungen bis 2 Uhr in der Nacht erlaubt. Jede dieser Veranstaltungen ist beim Ordnungsamt anzumelden. Das Formular ist zu finden auf www.kyritz.de.
Die Polizei prüft regelmäßig die Einhaltung der Bestimmungen. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Bürgermeisterin Nora Görke ruft die Kyritzerinnen und Kyritzer auf: "Lassen Sie uns hin und wieder gemeinsam feiern. Nehmen wir jedoch auch Rücksicht auf das Ruhebedürfnis anderer Menschen - insbesondere in der Nacht und insbesondere auch an unserem ansonsten so idyllisch ruhigem See."
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