Besucher:   424871
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest

 

                                                                                         

Kyritz App

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

Asyl & Hilfe & Migration

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

 

Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Lockerungen bei der Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten

Kyritz, den 25.05.2020

Das Land Brandenburg hat die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung am 19.05.2020 geändert und damit auch die Möglichkeit der Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten ab dem 25.05.2020 gelockert.

 

Die bisher geltende Kindernotbetreuung für Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen bleibt weiter bestehen. Allerdings sollen nun auch Kinder, die einen Rechtsanspruch nach § 1 des Kindertagesstättengesetzes haben und bisher nicht im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, in eine eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden. 

Vorrang bei der eingeschränkten Regelbetreuung sollen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung haben. Voraussetzung für die Durchführung einer eingeschränkten Regelbetreuung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können und die Regelungen des Rahmenhygieneplans für Kindereinrichtungen sowie die Regeln zum Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingehalten werden. Der Mindestumfang der eingeschränkten Regelbetreuung erstreckt sich über mindestens vier Stunden an mindestens einem Tag wöchentlich.

 

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird weiterhin an der bewährten Praxis festgehalten, dass die Kommunen bzw. Träger der Kindertagesstätten die Betreuung organisieren, da sie die Gegebenheiten und Erfordernisse vor Ort am besten kennen. Das gilt auch für die Vergabe der Plätze bei der eingeschränkten Regelbetreuung. Hier sollen zunächst Kinder Vorrang haben, die im letzten Betreuungsjahr vor der Einschulung sind. Lassen es die räumlichen und personellen Kapazitäten zu, könnten danach auch noch Kinder einen Platz erhalten, deren Elternteile beide berufstätig sind.

 

Ab den 25.05.2020 wird ein Team, das aus Mitarbeitern des Amtes für Familien und Soziales und des Gesundheitsamtes besteht, Kitas im Landkreis besuchen und unterstützend zur Seite stehen. Dabei soll auf Basis des individuellen Hygieneplans der Einrichtung gemeinsam die maximal möglichen Gruppengrößen ermittelt werden.

 

Für die Kindernotbetreuung, aber auch für die eingeschränkte Regelbetreuung, gibt es ein überarbeitetes Formular zum Herunterladen (PDF), das ausgefüllt der jeweiligen Kommune vorgelegt werden muss. Für die Eltern, deren Kinder Kitas in freier Trägerschaft in Neuruppin besuchen, übernimmt das der Landkreis. Eltern, deren Kinder bereits in der Notbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.

 

Bild zur Meldung: Lockerungen bei der Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten