Sondernutzungsgebühr für die Auslagen der Geschäfte und Freiflächen der Restaurants wird ausgesetzt

Kyritz, den 30.06.2020

Der stationäre Einzelhandel und die Gastronomie sind von den Folgen der Corona-Krise schwer getroffen. Die Schließungsanordnung des Landes Brandenburg für die Geschäfte im März 2020 hat flächendeckend zu massiven Umsatzausfällen geführt und selbst nach der Wiedereröffnung der Läden in den Innenstädten verzeichnen viele Unternehmen deutlich weniger Kunden.

 

Bürgermeisterin Nora Görke erklärt: „Die Stadt Kyritz möchte alle Gewerbetreibenden in diesen schwierigen Zeiten unterstützen und ein verlässlicher Partner sein. Ich begrüße sehr, wenn die Händler und Gastronomen vor ihren Läden bzw. Lokalen mit ihren Warenangeboten, Blumenschmuck, Sitzmöglichkeiten oder Schirmen unsere Stadt bunter und attraktiver machen. Zur Förderung der Wirtschaft haben wir daher entschieden, im Jahr 2020 keine Gebühren für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Einzelhandel und Gastronomie zu erheben. Ich hoffe, die Stadt Kyritz kann mit dieser Maßnahme einen Beitrag zur Stabilisierung in dieser für uns alle neuen und beschwerlichen Zeit leisten.“

 

Die Satzung der Stadt Kyritz zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen ist hiermit jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Denn es sind selbstverständlich weiterhin u.a. Gehwege, Einfahrten und Feuerwehrzufahrten freizuhalten. Das durch die Sondernutzungs-Satzung vorgesehene Verfahren wird jedoch der Situation angepasst vereinfacht.

 

Der Antrag für die Nutzung des öffentlichen Raumes ist zu finden unter https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/70bb1da6dfdfa78e6f51441e3301852a_antrag_auf_sondernutzung_im_oeffentlichen_verkehrsraum.pdf und ist zu ausgefüllt zu senden an die Stadt Kyritz, Raik Grützmacher, Marktplatz 1, 16866 Kyritz.

 

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