Einschränkung des Publikumsverkehrs der städtischen Einrichtungen und neue Corona-Regeln für das öffentliche Leben in Kyritz aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus

Kyritz, den 26.10.2020

Die Kyritzer Bürgermeisterin Nora Görke informiert, dass aufgrund des erhöhten lokalen Ausbruchsgeschehens in der Stadt Kyritz der Publikumsverkehr in den städtischen Einrichtungen eingeschränkt wird. „Es gilt in der derzeitigen Situation verantwortungsbewusst und besonnen zu handeln. Wichtig ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, aber auch die Arbeitsfähigkeit der Kommune aufrechtzuerhalten“, so Nora Görke. 

 

Vorausgesetzt, die Corona-Zahlen verringern sich in den nächsten Wochen nicht deutlich, gelten bis auf Weiteres – voraussichtlich bis vorerst 31. Dezember 2020 – folgende Maßnahmen:

 

Die Sprechzeiten des Rathauses werden eingeschränkt, die Mitarbeiter stehen jedoch nach Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger auch persönlich zur Verfügung. In dringenden Fällen können für Angelegenheiten des Bürgerbüros und der Stadtkasse bevorzugt für dienstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Termine unter Telefon 033971-85282 für das Bürgerbüro und unter Telefon 033971-85235 für die Stadtkasse vereinbart werden.  

 

Die Mitarbeiter der anderen Bereiche des Rathauses werden ebenfalls ihrer Arbeit weiter nachgehen, sodass in dringenden Angelegenheiten Termine für den Sprechtag am Dienstag vereinbart werden können. Im Bürgerbüro ist ein zusätzliches Büro eingerichtet, in dem nicht verschiebbare Gesprächs-Termine mit den Mitarbeitern des Rathauses wahrgenommen werden können. Telefonisch ist das Rathaus weiterhin erreichbar: die Zentrale über Telefon 033971-850, das Amt für Allgemeine Verwaltung und Kämmerei über Telefon 033971-85213, das Amt für Bürgerservice, Bildung und Soziales über Telefon 033971-85286 und das Amt für Stadtentwicklung und Bauen über Telefon 033971-85223.  

 

Zudem können alle mit dem Thema Corona verbundenen Fragen an das Bürgertelefon 033971-85222 gerichtet werden. Es ist besetzt:  

Montag:        

08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:

08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

08.00 bis 12.00 Uhr

 

Der Zugang zum Rathaus erfolgt ausschließlich über den Hofzugang. Im Rathaus sowie im Mehrgenerationenhaus ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.

 

Das Kultur- und Tourismusbüro in der Maxim-Gorki-Straße 32 hat bis auf Weiteres Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Wie auch schon bisher, ist hier eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Das Büro ist zudem außerhalb dieser Öffnungszeiten für dringende Angelegenheiten unter Telefon 033971-608279 zu erreichen.

 

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, des Hauptausschusses, der Fachausschüsse und der Ortsbeiräte finden unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt. Alle geplanten Eheschließungen können stattfinden. Alle anderen Veranstaltungen in kommunalen Einrichtungen wie auch den Gemeindehäusern werden abgesagt. Dazu gehört auch die für den 30. November geplante Seniorenweihnachtsfeier sowie die für den 10. November vorgesehene Öffentlichkeitsveranstaltung zum Klosterviertel.

 

Betroffen von der Entscheidung sind auch die städtischen Turnhallen. Sportvereine können dort zunächst nicht mehr trainieren.

 

Gemäß den abgestuften Corona-Regeln der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 21. Oktober gilt in Kyritz und den Ortsteilen ab der nun ausgewiesenen 7-Tage-Inzidenz über 50 zusätzlich zur Maskenpflicht im Einzelhandel, Öffentlichem Nahverkehr, bei körpernahen Dienstleistungen, in Krankenhäusern und Altenheimen und auf Schulfluren nun auch eine Maskenpflicht in Gaststätten für Angestellte und Gäste, solange sie sich nicht am Platz befinden, in Büro- und Verwaltungsgebäuden und Personenaufzügen.

 

Es dürfen sich maximal 10 Personen aus zwei Haushalten im privaten und 10 Personen im öffentlichen Raum treffen. Private Feiern sind dem Gesundheitsamt mindestens drei Tage vor der Veranstaltung anzuzeigen. Private Feiern sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden untersagt. Auch auf Spielplätzen sollte darauf geachtet werden, dass sich dort nicht mehr als zehn Personen aufhalten und die Abstände eingehalten werden.

 

Ab 23 Uhr gilt ein Alkoholausschankverbot. Öffentliche Veranstaltungen dürfen mit maximal 150 Teilnehmern draußen und 100 Teilnehmern drinnen durchgeführt werden – unter Einhaltung der Abstands-, Hygieneregeln und der Belüftungs-Empfehlungen.

Alle diese Anordnungen werden vom Außendienst der Stadt gegebenenfalls mit Unterstützung der Polizei kontrolliert.

 

„Die Corona-Infektionen steigen in Kyritz von Tag zu Tag. Umsichtiges Verhalten ist das Gebot der Stunde. Es geht darum, die persönlichen Kontakte zu reduzieren. Bitte überlegen Sie in jedem Fall genau, ob ein Treffen, ob eine Feier – wenn auch nur in kleinem Rahmen - wirklich notwendig ist“, betont Nora Görke.

 

Die Bürgermeisterin appelliert an die Kyritzerinnen und Kyritzer: „Bitte akzeptieren und respektieren Sie alle verordneten Maßnahmen und zeigen Sie sich auf diese Weise solidarisch mit unserer Gemeinschaft. Ziel aller Einschränkungen ist, durch Verringerung zwischenmenschlicher Kontakte die Ansteckungsgefahr zu verringern und so die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. So sollen insbesondere ältere und kranke Menschen weniger gefährdet sowie das Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt werden. Bitte bleiben Sie gesund.“

 

Bild zur Meldung: Einschränkung des Publikumsverkehrs der städtischen Einrichtungen und neue Corona-Regeln für das öffentliche Leben in Kyritz aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus