Gemeinsam gegen Corona: Teil-Lockdown bis zum 21. Dezember verlängert

Kyritz, den 27.11.2020

Nicht die Zeit für Lockerungen – Maßnahmen werden angepasst – Kontakte weiter deutlich reduzieren

 

 

Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV, Fassung vom 27. November 2020)
Verordungstext im Landesrechtsportal

 

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