Neun Todesfälle und 27 Neuinfektionen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2

Kyritz, den 25.01.2021

Am heutigen Tage gibt es leider neun Todesfälle im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus zu vermelden. Ein Mann Mitte 70 aus Rheinsberg, eine Frau Mitte 80 aus Fehrbellin, eine Mann Mitte 80 aus Wittstock, eine Frau Mitte 70 und eine Frau Mitte 80 aus Wittstock, sowie eine Frau Anfang 80, eine Frau Mitte 80, eine Frau Ende 80 und ein Mann Mitte 80 aus Neuruppin, die alle an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin fühlt mit den Familien und den Angehörigen der Verstorbenen und spricht ihnen sein herzliches Beileid aus.

Neben den Todesfällen gibt es 27 neue SARS-CoV-2-Fälle und 83 Genesungen zu vermelden. Von den neuen Fällen sind unter anderem Pflegeeinrichtungen in Neuruppin und Rheinsberg betroffen.

 

Die Zahl der in Ostprignitz-Ruppin seit Beginn der Pandemie mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Personen beträgt damit 2814. Davon sind 1740 genesen. 79 Personen sind verstorben. Die Zahl der aktiven Fälle beträgt 995. Derzeit werden 70 Personen stationär behandelt, davon 19 intensivmedizinisch. 6 Personen davon werden beatmet. Bei den stationären Fällen sind die Ruppiner Kliniken und die KMG-Kliniken Kyritz und Wittstock berücksichtigt. Die Zahlen beziehen sich auf alle dort wegen COVID-19 in Behandlung befindlichen Patienten unabhängig vom Wohnort.

 

Die 7-Tage-Inzidenz für Ostprignitz-Ruppin, die vom Landesamt für Gesundheit (LAVG) veröffentlicht wird und für mögliche Rechtsfolgen gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes maßgeblich ist, wird mit 450,1 angegeben. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei der Datenübermittlung enthält dieser Wert nicht alle aktuellen Zahlen des Gesundheitsamtes. Der vom Gesundheitsamt errechnete Inzidenzwert liegt bei 396,5. Die Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner im Landkreis. Der Wert enthält COVID-19-Fälle, die bis einschließlich gestern gemeldet wurden.

 

Im Zusammenhang mit der seit Samstag gültigen Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung weist der Kreis darauf hin, dass überall dort, wo nach der Verordnung medizinische Masken getragen werden müssen, die Nutzung von FFP2-Masken nur ohne Ausatemventil zulässig ist. Masken mit Ausatemventil bieten keinen ausreichenden Fremdschutz und verfehlen damit die Ziele, die hinter Maßnahmen wie der Maskenpflicht stehen.

 

Weitere Informationen enthält das Dashboard für Ostprignitz-Ruppin, unter anderem finden Sie dort die Verteilung der Fälle auf die einzelnen Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises.

 

Bild zur Meldung: Neun Todesfälle und 27 Neuinfektionen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2