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Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Landkreis - auch am Himmelfahrtstag

Kyritz, den 12.05.2021

Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zur Zeit weiter unter dem Wert von 100 liegt und es auch eine positive Entwicklung bei den Corona-Schutzimpfungen gibt, bleiben Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Alltag das oberste Gebot, um das Entstehen einer neuen Infektionswelle zu verhindern. Zu beachten sind deshalb nach wie vor die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie Kontaktbeschränkungen gemäß der am 11. Mai 2021 zuletzt geänderten Siebten Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Unter anderem sind private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum aktuell weiterhin nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte sowie Covid-19-Genesene zählen dabei nicht mit. Gemeinsame Ausflüge z.B. mit dem Fahrrad, Moped, Motorrad oder Paddelboot sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gelten auch hier die entsprechenden Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln.

 

Das Land Brandenburg hat auf seiner Webseite alle wichtigen Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Regeln zusammengefasst: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/ Dort werden auch die neuen und seit dem 9. Mai 2021 geltenden Regeln für Geimpfte und Covid-19-Genesene erläutert, die Ausnahmen und Erleichterungen vorsehen. Bestimmte Einschränkungen sind für diese Personengruppen aufgehoben worden, wie etwa Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

 

Alle weiteren Änderungen der Corona-Eindämmungsverordnung bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 hat die Landesregierung auf ihrer Webseite veröffentlicht. So wird unter anderem bereits ab Mittwoch, 12. Mai 2021, die Testpflicht vereinfacht und an die bundesrechtlichen Maßstäbe (§ 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) angepasst.

Wichtiger Hinweis: Auch Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten!

 

Bild zur Meldung: Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Landkreis - auch am Himmelfahrtstag