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Uferstraße in Gantikow ist Anliegerstraße

Kyritz, den 01.07.2022

Eine Anliegerstraße als Abkürzung zu nutzen oder um einen ersehnten Parkplatz zu ergattern, hat auf Autofahrer einen verführerischen Reiz. Doch wer sich erwischen lässt, muss mit einer Geldbuße rechnen.

 

Der Außendienst der Stadt Kyritz stellt in diesem Jahr verstärkt fest, das ein Teilstück der Uferstraße am See in Gantikow, welches mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert ist, oftmals als Parkplatz benutzt wird.

Im Sommer fahren trotz der vorhandenen Beschilderung viele Badegäste in den Anliegerbereich ein und parken dort, um den See zu besuchen.

Durch die intensive Befahrung des benannten Bereiches entstehen durch die ungeordnete Aufstellung der Nutzer gefährliche Verkehrssituationen und Anliegerbeeinträchtigungen.

Vor diesem Hintergrund informiert die Ordnungsbehörde darüber, dass das Durchfahren und das Parken in diesem Teilstück der Uferstraße grundsätzlich nicht gestattet ist.

 

Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich: „Wer ist Anlieger“?

 

Anlieger sind nach aktueller Rechtsprechung alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen, in der Anliegerstraße arbeiten oder einkaufen möchten. Diese sind somit auch zur Durchfahrt und ggf.  zum Parken berechtigt.

Nach einer Stellungnahme des Brandenburgischen Ministeriums des Innern und für Kommunales als oberste Aufsichtsbehörde der Gemeinden, Städte und Landkreise im Land Brandenburg sind Verkehrsteilnehmer, die einen im geschützten Bereich gelegenen See zum Baden, Angeln oder Verweilen aufsuchen möchten, nicht vom Anliegerbegriff umfasst.

 

Badewilligen oder Anglern ist die Einfahrt in den Anliegerbereich somit nicht gestattet.

 

Wer allerdings in eine solche Straße einfährt und parkt, ohne eine der oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, der muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 Euro rechnen.

 

Der Außendienst der Stadt Kyritz wird zukünftig verstärkt Kontrollen an der Uferstraße in Gantikow am See durchführen. An den Wochenenden wird die Polizei diese Kontrollen entsprechend unterstützen.  

 

Im vorderen Bereich des Gantikower Sees, aus Richtung „Am Anger“ kommend, stehen Badegästen einige kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Sind diese Stellflächen ausgelastet, muss ggf. ein kurzer Fußweg zum See zurückgelegt werden.

 

Darüber hinaus erinnert die Ordnungsbehörde jeden Besucher an die übrigen allgemeinen Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Gantikower Sees.

Nach den Bestimmungen der Kyritzer Stadtordnung sind alle Flächen und Anlagen schonend zu behandeln. Das Zurücklassen von Verpackungen, Unrat, Dosen, Zigarettenkippen und anderen Abfällen ist untersagt. Auch das Entzünden von Lagerfeuern oder das Grillen sowie das Übernachten im Freien sind untersagt.

Angler sind verpflichtet, auf Verlangen der Ordnungsbehörde oder der Polizei ihren gültigen Anglerausweis vorzuzeigen.

 

 

 

Bild zur Meldung: Uferstraße in Gantikow ist Anliegerstraße