Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 64 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

 

Stadt Kyritz

Die Wahlleiterin

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

 

Bürgerentscheid über die Zusammenlegung der Kyritzer Ortsteile Teetz und Ganz

 

Gemäß § 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) mache ich Folgendes bekannt:

 

 

Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz vom 12.06.2013 soll ein Bürgerentscheid über die Zusammenlegung der Kyritzer Ortsteile Teetz und Ganz durchgeführt werden.

 

 

Die zur Abstimmung stehende Frage lautet:

 

 

„Stimmen Sie der Zusammenlegung der Kyritzer Ortsteile Teetz und Ganz zu einem gemeinsamen Ortsteil Teetz-Ganz mit Wirkung der nächsten landesweiten Kommunalwahlen zu?“

 

 

Der Bürgerentscheid findet am

 

Sonntag, dem 22.09.2013,

 

 

statt. Die Abstimmungszeit ist von 08.00 bis 18.00 Uhr.

 

 

 

 

 

Veronika Lausch

Wahlleiterin der Stadt Kyritz