Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kyritz!

Wahlhelfer zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019 und der Landtagswahl am 01.09.2019 gesucht!

Sie wollen Ihre Stadt bei der Durchführung der bevorstehenden Wahlen behilflich sein und sich ehrenamtlich engagieren? Dann melden Sie sich als Wahlhelfer.

Grundsätzlich dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die zur jeweiligen Wahl auch wahlberechtigt sind auch Wahlhelfer sein. Das bedeutet als Mindestvoraussetzung den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und mindestens drei Monate in Brandenburg bzw. der Bundesrepublik Deutschland  gemeldet zu sein. Die Kommunalwahlen bilden eine Ausnahme, da hier die Wahlberechtigung bereits mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erreicht wird. Zur Kommunalwahl sind neben deutschen Staatsangehörigkeit auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt und können die Wahlhelfertätigkeit übernehmen. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Der Einsatz erfolgt in einem der 16 Wahllokale, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind bzw. sich in den Ortsteilen befinden. Wenn Sie sich für den Einsatz in einem bestimmten Ortsteil interessieren, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ortsvorsteher. Der koordiniert den Einsatz der Wahlhelfer und benennt diese gegenüber der Wahlleiterin.

 

Berlitt Herr Backhaus
Gantikow Herr Dorn
Teetz / Ganz Herr Gerloff
Mechow Frau Höger
Kötzlin Herr Krüger
Holzhausen Herr Lange A.
Rehfeld Herr Lange D.
Lellichow Herr Redepenning
Bork Herr Strauß
Drewen Herr Thiele

 

Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal im Stadtgebiet eingesetzt werden möchten geben sie Ihren Wunsch bitte an, jedoch haben Sie Verständnis dafür, dass der gewünschte Einsatzort nicht immer zur Verfügung steht.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 Uhr – 18 Uhr geöffnet.

Eine Schicht am Wahlsonntag dauert etwa fünf Stunden. Ab 18 Uhr kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und helfen bei der Auszählung der Stimmen.

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird am Wahlsonntag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 – 25 Euro je nach Einsatz bar ausgezahlt.

Das Wahlbüro freut sich über jeden freiwilligen Helfer!

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort unter folgenden Telefonnummern:

033971 – 85  287  (Frau Pauly) bzw. 033971 – 85 283 (Frau Bading) anmelden oder eine E-Mail an senden.

 

Pauly

Wahlleiterin