Eingliederungshilfen

Prüfung der Anträge auf Sozialhilfe zur Übernahme von Kosten für
insbesondere:

  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie z.B.:
  • Wohnheime für behinderte Menschen
  • Einrichtungen der Suchthilfe
  • integrative Kindertagesstätten
  • ambulante betreute Wohnformen für behinderte Menschen
  • die Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie:
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Förder- und Beschäftigungsbereich an Werkstätten für behinderte Menschen
  • Tagesstätten
  • die Frühförderung von Kindern (siehe auch Gesundheitsamt - Frühförderung Link)
  • Heil- und Hilfsmittel
  • ambulante Hilfen (behindertenbedingte Wohnungsumbauten, Liftanlagen)


Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsbelege, Sozialhilfebescheid, Grundsicherungsbescheid, Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid I bzw. II, Kindergeldbescheid, Pachteinnahmen)
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
  • Belastungen (Mietvertrag, Versicherungen, Betriebskostenabrechnungen, Pachtzahlung, aktuelle Zahlungsnachweise bei Hauseigentum)
  • Vermögensnachweise (z.B. Girokontoauszüge des letzten halben Jahres, Sparbücher, Festgelder, Aktien, Wertpapiere, Grundbuchauszug bei Eigenheim, Bausparverträge)
  • ggf. Vollmacht bzw. Betreuerausweis

Rechtsgrundlage:

  • Sozialgesetzbuch
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch

 

Ansprechpartner:

Herr Rütz
(033971) 85-280
(033971) 85-299