Eingliederungshilfen
Prüfung der Anträge auf Sozialhilfe zur Übernahme von Kosten für
insbesondere:
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie z.B.:
- Wohnheime für behinderte Menschen
- Einrichtungen der Suchthilfe
- integrative Kindertagesstätten
- ambulante betreute Wohnformen für behinderte Menschen
- die Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie:
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Förder- und Beschäftigungsbereich an Werkstätten für behinderte Menschen
- Tagesstätten
- die Frühförderung von Kindern (siehe auch Gesundheitsamt - Frühförderung )
- Heil- und Hilfsmittel
- ambulante Hilfen (behindertenbedingte Wohnungsumbauten, Liftanlagen)
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsbelege, Sozialhilfebescheid, Grundsicherungsbescheid, Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid I bzw. II, Kindergeldbescheid, Pachteinnahmen)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
- Belastungen (Mietvertrag, Versicherungen, Betriebskostenabrechnungen, Pachtzahlung, aktuelle Zahlungsnachweise bei Hauseigentum)
- Vermögensnachweise (z.B. Girokontoauszüge des letzten halben Jahres, Sparbücher, Festgelder, Aktien, Wertpapiere, Grundbuchauszug bei Eigenheim, Bausparverträge)
- ggf. Vollmacht bzw. Betreuerausweis
Rechtsgrundlage:
- Sozialgesetzbuch
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
Ansprechpartner:
Herr Rütz
(033971) 85-280
(033971) 85-299