Neubesetzung der ehrenamtlichen Stelle der/des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsstelle der Stadt Kyritz für die Amtszeit von 2024 - 2029

Die Stadt Kyritz sucht für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Kyritz eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson.

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.

 

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Nichtbeachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld- und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

 

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die in Kyritz oder einem Ortsteil von Kyritz wohnen und die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und Wahlrecht besitzen.

 

Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson sollen im Wohngebiet bekannt sein, Autorität genießen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie sollen eine zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad aufweisen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

 

Die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson soll voraussichtlich in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz am 06.12.2023 durchgeführt werden.

 

Die Wahl begründet noch nicht die Befugnis zur Amtsausübung. Dazu bedarf es der Berufung in das Amt und der Verpflichtung durch die Leitung des Amtsgerichtes Neuruppin.  Dieses übt auch die Dienst- und Fachaufsicht aus. Jede neue Schiedsperson wird in speziellen Einführungs- und Vertiefungslehrgängen hinreichend geschult.

 

Sollten Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren, bewerben Sie sich bitte bis zum 17.11.2023 unter Beifügung des Lebenslaufes bei der Stadt Kyritz, Amt für Bürgerservice, Bildung und Soziales, Marktplatz 1, 16866 Kyritz, schriftlich oder per E-Mail: .

 

Für eine erste Kontaktaufnahme und weiterführende Informationen über die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen steht Ihnen die zuständige Amtsleiterin, Frau Lausch, telefonisch unter 033971/85-214 zur Verfügung.

 

 

Kyritz, den 28.08.2023

 

 

gez. Nora Görke

Bürgermeisterin