Verkehrskonzept

Verkehrsentwicklungsplanung Kyritz

 

Leitbild Verkehr und Mobilität als Grundlage der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Kyritz (Entwurf, Oktober 2014)
         
Verkehrskonzept (Entwurf, Juni 2013)

 

Zur Erarbeitung der Verkehrsentwicklungsplanung für die Stadt Kyritz wurde auf der Stadtver­ordnetenversammlung am 16.09.2009 in öffentlicher Sitzung die Auftrags­ver­gabe an das Pla­nungsbüro Richter-Richard aus Berlin/Aachen ein­stimmig beschlossen.

 

 

Ziele der Verkehrsentwicklung

 

Die Stadt Kyritz beabsichtigt mit der Neuaufstellung der Verkehrsentwicklungs­planung eine komplexe Betrachtung aller Verkehrsarten unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und städtebaulichen Belange. Das Verkehrskonzept setzt auf Strategien der Verkehrsver­mei­dung (Reduzierung von Verkehrsaufwand und Verkehrswegen), Verkehrsverlagerung (von der Straße auf Schiene, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad und Fußgänger) und Ver­­kehrsintegration (Zu­sammenwirken der Ver­kehrs­träger).

 

Planungsleitziele sind eine umwelt- und sozialverträgliche Verkehrsgestaltung, die

  • die Mobilität ihrer Bewohner für Arbeit, Bildung, Versorgung und Erholung er­mög­licht,
  • gleiche Mobilitätschancen und eine hohe Verkehrssicherheit für alle gewähr­leistet,
  • die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und die Erwerbsanstrengungen ihrer Bewohner optimal unterstützt,
  • die Umweltqualitätsziele für eine nachhaltige Entwicklung umsetzt,
  • die Funktionen der Stadt Kyritz mobilitätsseitig absichert,
  • die stadträumlichen Qualitäten und das Lebensniveau in den Wohnquartieren verbessert.

 

Um diese Ziele zu erreichen, orientiert sich die Stadt Kyritz an den Strategien einer nachhalti­gen Verkehrsentwicklung:

 

Verkehrsvermeidung: Diese Strategie hat höchste Priorität. Sie richtet sich auf eine Begrenzung der Verkehrsleistung insbesondere im Kraftfahrzeugverkehr ohne die Mobilität einzuschränken. Hauptinstrument ist die Verkehrsvermeidung durch Funk­tionsmischung  ("Stadt der kurzen We­ge").

 

Verkehrsverlagerung: Nicht vermeidbare Verkehre sollen weitmöglichst auf die Ver­kehrsmittel des Umweltverbundes verlagert (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß gehen) wer­den. Diese Mobilitätsformen sollen in den Projekten der Verkehrsentwicklung Vor­rang erhalten.

 

Verträgliche Verkehrsabwicklung: Die verbleibenden Kfz-Verkehre sind möglichst stadt- und umweltverträglich abzuwickeln (Flächenanspruch, Lärm, Abgase, Ver­kehrssicher­heit).

 

Neben diesen grundlegenden Zielen sind im integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ortsspezifische Ziele zur Verkehrsentwicklung genannt, die als Grundlage für die Bearbeitung der Verkehrsentwicklungsplanung dienen sollen, da sie politisch dis­kutiert und abgestimmt sind. Zudem wird so die Durchgängigkeit zwischen Stadt­­ent­wicklungskonzept und Verkehrsent­wick­lungsplanung gewahrt:

 

Hauptaugenmerk der Stadtentwicklung unter Schrumpfungsbedingungen ist die De­fi­nition und Erhaltung des Grundgerüsts der öffentlichen Infrastruktur und die Konzen­tration von Unter­haltung und Pflege auf den Kernbestand bei ggf. notwen­digem Rück­bau außerhalb dieses Rückgrates. Das trifft für Straßen, Gleisanlagen oder Lei­tungs­bestände gleichermaßen zu.

 

Die Wahl der Verkehrsträger (modal split) bestimmt wesentlich die zukünftigen Chan­cen bzw. Risiken für die Sicherung des Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Das Verharren im Status quo, ohne die weitere Qualifizierung der SPNV-Angebote (im Verbund mit dem übrigen ÖV) führt automatisch zum Durchschlagen der (ne­ga­tiven) Einwohnerentwicklung auf die Fahr­gastzahlen.

 

Durch eine Verstärkung der Nutzung des SPNV ergeben sich Chancen zur Redu­zie­rung der Um­weltbelastungen durch Verlagerung von Straßenverkehrs- hin zu Schienen­ver­kehrs­leis­tungen. Dazu sind weitere Nutzerkreise zu erschließen. Da der öffentliche Verkehr im ländlichen Raum weitestgehend vom Schülerverkehr bestimmt wird, sind die Zugangsbedingungen für diesen Nutzerkreis zu verbessern. Arbeitspendler sind als Fahrgäste zu gewinnen.

 

Potenziale für neue Fahrgäste bestehen durch die Arbeitskräftekonzentration im Um­feld des geplanten Haltepunkts Am Bürgerpark (KMG-Kliniken, Verwaltungs­stel­len, Schulen), einen verstärkten Bahn-Schülerverkehr.

 

Es bestanden planerische Überlegungen zur stärkeren Anbindung des Kyritzer Raums an die A 24 durch eine neue Anschlussstelle Kyritz/ Rheinsberg zwischen den weit aus­einander liegenden Anschlussstellen Neuruppin und Herzsprung. Die Anschlussstelle sollte Kyritz über die L 142 und L 14 anbinden. 1996 hat sich der Kreistag gegen die Durchführung des Planfeststellungs­ver­fah­rens ausgesprochen. Damit wurde dem Aus­bau der Verbindung zur bestehenden Anschluss­stelle Herz­sprung Vorrang eingeräumt.

Sollte zukünftig die Möglichkeit einer zusätzlichen Anschlussstelle von Land/Bund in Erwägung gezogen werden, wäre die Verbindung Kyritz – Rheinsberg über eine neue Anschlussstelle zu empfehlen.

 

Generell sind - in einem von Schrumpfung geprägten Raum - bestandsorientierte Er­schlie­ßungs­lösungen anzustreben. Sorge muss erstrangig der Erhaltung und Quali­fizierung des Kern­netzes gelten, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Als dieses Kern­netz ist die radiale Struktur (mit auf das Zentrum zulaufenden Ein­fallstraßen) zu stär­ken, weiträumige Umgehungen schwächen die Zentralität und erhöhen insgesamt die Instandhaltungsleistungen.

 

Der Schienenverkehr ist durch die Aufgabe bzw. Optimierung von Bahnübergängen und ein­fachen, dem Verkehrsaufkommen gerecht werdende Lösungen für Schie­nen­­wege­­kreuzungen zu unterstützen. Im Personenverkehr sollen Maßnahmen (Ausrich­tung des Bus- auf den Bahn­ver­kehr, zusätzlicher Bahnhalt, verbesserter Umstieg zwischen Bahn und Bus, leichte Erreich­bar­keit des ÖPNV) die Fahr­gast­zahlen sta­bi­lisieren und mittelfristig erhöhen.

 

Der Schienengüterverkehr soll zur langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Schienen­netzes beitragen – die Erhaltung der dazu erforderlichen Schieneninfra­struktur (Anschlussgleise zu gewerblichen Flächen) ist dabei Ziel.

 

Die kompakte Stadtstruktur in der Altstadt stellt die Grundlage für kurze Wege zu Fuß dar. Eine Vielzahl wichtiger Wege, insbesondere im Stadtteil West, genügt den Anfor­derungen zur Befes­tigung und Ebenheit, auch im Hinblick auf den Gebrauch durch die ältere Bewohnerschaft, nicht.

 

Sicherung der kompakten Stadt und der Ausbau der "kurzen Wege" mit sparsamen, "einfachen" Erschließungsinvestitionen, einem starken Rückgriff auf das vorhande­ne bauliche (wertvolle Alt­stadt) und infrastrukturelle Gerüst (Schienennetz/ Straßen) durch gezielte, hochwertige, zeit­ge­mäße Umbauten, Ergänzungen und Lücken­schlüsse

 

 

Bestand der Altstadt Kyritz

 

Die Erschließung der Altstadt gliedert sich in folgende Bereiche

  • Zufahrten zur Altstadt über Pritzwalker Straße, Graf-von-der-Schulenburg-Straße, Holzhausener Straße und Bahnhofstraße,
  • Altstadtring mit Johann-Sebastian-Bach-Straße, Hospitalstraße, Maxim-Gorki-Straße und Prinzenstraße,
  • Altstadtkern mit Schulstraße - Hamburger Straße, Mittelstraße und Marktplatz,
  • Bereich zwischen Altstadtring und Stadtmauer.

 

Aufgrund von Zwangspunkten auf der Hospitalstraße und auf dem nördlichen Ab­schnitt der Johann-Sebastian-Bach-Straße ist der Altstadtring bis auf die Prinzen­straße als Ein­bahn­straßenring entgegen dem Uhrzeigersinn ausgewiesen. Für den Einbahnstraßen­ring gilt ein­schließlich der Zufahrt Pritzwalker Straße ein Verbot für Lkw, Lieferverkehr frei. Auf dem Alt­stadt­ring bestehen Geschwindig­keits­beschrän­kungen von 50 km/h.

 

Der Altstadtkern ist als verkehrsberuhigter Bereich mit verschiedenen Einbahn­straßen­rege­lun­gen ausgewiesen: Hamburger Straße Richtung Norden, Mittelstraße jeweils zulaufend auf die Hamburger Straße, Schulstraße Richtung Süden, östlicher Marktplatz als Umfahrt ohne Anbin­dung an die Maxim-Gorki-Straße. Damit ist der westliche Markt­platz die einzige Straße im Zwei­richtungsverkehr im Altstadtkern.

 

Dieses System beschränkt die Zufahrten zum Altstadtkern auf die beiden Arme der Mittelstraße und den westlichen Markt­platz, Ausfahrten gibt es an der Hamburger Straße, westlicher Markt­platz und Schulstraße. Zu- und Ausfahrten treffen, bis auf die Schulstraße, auf den Einbahn­straßen­ring der Altstadt, so dass entweder mit der Ein- oder der Ausfahrt der Altstadtkern umrundet werden muss und sich damit das Ver­kehrsaufkommen erhöht.

 

 

Vorstellbare Umsetzungsmaßnahmen

 

Das Verkehrskonzept Altstadt setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, die grob zusammengefasst folgende Schwerpunkte haben:

  • Einrichtung einer die Altstadt überdeckenden Tempo 30-Zone,
  • Optimierung der Parkraumbewirtschaftung,
  • Möglichkeit des Umbaues des Einbahnstraßenrings mit (Teil-) Aufgabe der Ein­bahn­straßen­regelung für den Pkw- Verkehr,
  • flexibles Konzept zur Erschließung des Altstadt-Kerns,
  • Ausbau des ÖPNV-Knotens Am Bürgerpark mit Aufgabe des Busbahnhofs,
  • flankierende Maßnahmen in der Stadt- und Verkehrsentwicklung.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Verkehrsentwicklungsplanung für den Innenstadtbereich

 

Ein entsprechender Vorentwurf zur Verkehrsentwicklungsplanung für den Innen­stadt­bereich wurde in mehreren Vorstellungsrunden vom Planungsbüro Richter-Richard präsentiert. Neben den Unterrichtungen im Fachausschuss für Stadtent­wicklung, Bauen und Verkehr, erhielten Gewerbetreibende, Senioren und Bürge­rinnen und Bürger der Innenstadt sowie die Mittglieder des Jugendparlaments und der Aktions­gemeinschaft Kyritzer Gewerbetreibende e.V. die Gelegenheit, sich zu den geplanten Vorstellungen zu äußern und ihre Ideen einzubringen.