Das Kyritzer Stadtwappen

Kyritzer Wappen

Wappen

 

Am 20.04.2005 stimmten 31 von 32 anwesenden Stadtverordneten für die 3. Variante, die das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) der Stadt Kyritz zur Weiterführung empfohlen hat. Des Weiteren wurde mehrheitlich die Flagge der Stadt Kyritz in Bannerform sowie als abflatternde Fahne in folgender Form bestätigt: Gelbes Flaggentuch mit dem in der Mitte aufgelegten Wappen. Aus dem Gutachten des BLHA geht hervor, dass Wappen und Flagge aufs Engste miteinander verbunden sind. Bei Wappenflaggen muss das Flaggentuch den Hauptfarben des Wappens entsprechen. Die Metalle Gold und Silber, die im Wappen verwendet werden, werden in der Heraldik auch durch die Farben Gelb und Weiß wiedergegeben.

 

Die heraldisch exakte Form, um die goldene Lilie darzustellen, ist die Farbe Reichgold oder Gelb mit der Nummer HKS 4 auf der Farbskala. Die weiteren Farben werden wie folgt beschrieben: Britanniasilber oder Weiß, Rot HKS 12, Grün HKS 60 und Schwarz. Da Fahnen üblicherweise nicht in Metallfarben dargestellt werden, wird nicht der Wappenton Reichgold sondern auch hier der Gelbton HKS 4 verwendet. Die Genehmigung des Ministeriums des Innern zum Wappen, zur Flagge und zum Dienstsiegel erfolgte mit Schreiben vom 06.07.2005.

 

 

Die Geschichte der Stadt Kyritz beginnt mit dem Erscheinen der Herren von Plotho im ehemals slawisch dicht besiedelten Gebiet um die Kyritzer Seenkette, um Dosse und Jäglitz in der Mitte des 12. Jahrhunderts. Anfang des 13. Jahrhunderts entstand die planmäßige Stadtanlage von Kyritz mit einem regelmäßigen Straßennetz, die später ummauert wurde.

 

Im Jahre 1237 verleihen die Plothos Kyritz das Stendaler Stadtrecht und ihr Wappen, die Lilie. Erst später wurde das Plothosche Wappenzeichen durch vier Türme ergänzt, die auf die ehemaligen umfangreichen Stadtbefestigungen Bezug nehmen.

 

Münzfunde bestätigen, dass Kyritz um 1245 kurzzeitig Münzstätte war. Bereits 1259 war die Herrschaftszeit derer von Plotho beendet, ohne dass nähere Umstände dafür bekannt sind.

 

Kyritz wird in der Folge Immediatstadt des brandenburgischen Markgrafen und erhält Mühlengerechtigkeit, freie Schifffahrt auf der Jäglitz und Dosse bis hin zur Elbe und Zollfreiheit in der gesamten Mark Brandenburg. 1358 ist Kyritz Mitglied der Hanse und liefert Kyritzer Tuche und Kyritzer Bier bis nach Lübeck und Hamburg.

 

Kyritzer Flagge

Flagge