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Nebenwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue bezogen wird. Sie können die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Wichtige Hinweise:
Beschreibung
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.
Rechtsgrundlagen
Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
- Personalausweis bzw. Reisepass bei Vorsprache oder
- Kopie bei schriftlicher Antragstellung
Abmeldeformular
Kosten
keine
Ansprechpartner
Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Buschko
(033971) 85-280
(033971) 85-299
(033971) 85-280
(033971) 85-299
Formulare
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)