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Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt

Kurzinformationen

 

Gemäß der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberführungen in der Stadt Kyritz und in den Ortsteilen vom 13.08.2010 ist die Errichtung und Reparatur von Grundstückszufahrten genehmigungspflichtig. Der Antrag hat formlos mit einer Skizze als Lageplan zu erfolgen.

Gemäß der Gebührensatzung der Stadt Kyritz vom 22.06.2005 und der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kyritz, Punkt 5.2. sind für die Bearbeitung des Antrages Gebühren in Höhe von 26,00 € zu entrichten. Die anfallenden Kosten, die durch die bauliche Veränderung entstehen, sind vom Antragsteller zu tragen.


 

Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten
Ansprechpartner

Stadtentwicklung und Bauen
Herr Tilger
Hoch-und Tiefbau
Maxim-Gorki-Straße 32

Telefon (033971) 85-217
Telefax (033971) 85-245