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Größere Öffnungsschritte nicht möglich - Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27

Kyritz, den 27.08.2020
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Deutschland hat die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie dank engagierten Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Akteure und vor allem der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Monaten gut bewältigt. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems konnte durch zielgerichtete Maßnahmen verhindert werden. Trotz der dadurch möglich gewordenen Öffnungen in den vergangenen Wochen und Monaten ist das Infektionsgeschehen derzeit noch deutlich niedriger als zur Hochphase im März und April. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen. Als besonders begünstigend für die Ausbreitung des Virus stehen weiterhin Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die urlaubsbedingte Mobilität im Mittelpunkt. Dieser Anstieg in den Sommermonaten ist deshalb besonders ernst zu nehmen, weil die im Sommer verstärkten Aktivitäten im Freien eine Eindämmung des Virus eigentlich eher begünstigen, während damit zu rechnen ist, dass mit dem Beginn der kalten Jahreszeit die Infektionsrisiken eher steigen.

 

Niedrige Infektionszahlen sind aber die Voraussetzung dafür, dass die Infektionsausbreitung kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und durch eine solche stabile Situation sich die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in Deutschland positiv entwickeln kann.

 

Deshalb verfolgen Bund und Länder das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken. Jetzt gilt es, eine erneute exponentielle Verbreitung durch gegenseitige Rücksichtnahme, Umsicht und Vorsicht zu verhindern, um zur Pandemiebekämpfung erforderliche Einschränkungen auf Dauer möglichst gering halten zu können. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass es regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen gibt. Hohe Infektionszahlen erfordern und legitimieren andere Maßnahmen als niedrige Infektionszahlen. Deshalb bedeutet ein abgestimmtes Handeln, dass nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehandelt wird.

 

Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder Eckpunkte für das weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Pandemie zu Rücksicht, Umwelt und Vorsicht, zu Tests, Quarantäne und Nachverfolgung von Reiserückkehrern, zum Schulbetrieb, zum Umgang mit Veranstaltungen und zu wirtschaftlichen und sozialen Hilfsmaßnahmen,

 

Bild zur Meldung: Bund-Länder-Beschluss

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