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Wohnmobilstellplätze in Kyritz ab Freitag, 21. Mai, geöffnet

Kyritz, den 20.05.2021
Vorschaubild zur Meldung: Wohnmobilstellplätze in Kyritz ab Freitag, 21. Mai, geöffnet

Ab Freitag, 21. Mai, sind die Kyritzer Wohnmobilstellplätze am Parkplatz Wässering und am Untersee wieder geöffnet. Die Flächen stehen dann nicht mehr als Parkplätze für Pkw’s zur Verfügung.

 

Die Übernachtungsgebühr beträgt nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom vergangenen Jahr 10 Euro pro Tag. Gezahlt werden kann die Gebühr über die Wohnmobiltasten an den Parkscheinautomaten an der Berliner Volksbank in der Maxim-Gorki-Straße (hier auch Kartenzahlung möglich) und Strandbad sowie an der Strandbadkasse und im Kultur- und Tourismusbüro.

 

Gemäß der 7. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist die Übernachtung auf den Wohnmobilstellplätzen nur möglich:

  1. zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken,
  2. zur Inanspruchnahme zwingend erforderlicher medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen,
  3. zur Wahrnehmung eines Sorge- oder eines gesetzlich oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  4. zum Zwecke des Besuchs von schwer erkrankten Kindern oder Eltern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen

 

  1. nur für Angehörige aus höchstens zwei Haushalten
  2. nur Wohnmobile mit eigener Sanitärausstattung

 

  1. bei privaten Übernachtungen nur für Gäste, die

 

  1. asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und
  2. vor Beginn der Beherbergung
  • negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind und einen auf sie ausgestellten Testnachweis nach § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen können

(Nächstes Testzentrum: Perleberger Str. 10, Montag bis Samstag 8 – 18 Uhr)

  • bzw. einen gültigen Genesenen-Status (z.B. Quarantänebescheinigung, älter als 28 Tage, jünger als 6 Monate)
  • bzw. doppelte Impfung mit Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach 2. Impfung)
  • Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
 

Bild zur Meldung: Wohnmobilstellplätze in Kyritz ab Freitag, 21. Mai, geöffnet