Hinweise zu Osterfeuern

Kyritz, den 07.04.2022
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Noch bis zum 11 April nimmt die Stadt Kyritz Anmeldungen für Osterfeuer antgegegen. Die Anmeldungen sollen möglichst schriftlich oder per E-Mail erfolgen an: ordnungsamt@kyritz.de. Ansprechpartner sind Daniel Knies oder Raik Grützmacher.
 
Anmeldepflichtig sind Holzfeuer ab einem Durchmesser von mehr als einem Meter, kleinere Holzfeuer sind genehmigungsfrei. Für Genehmigungen an Privatpersonen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
 
Zulässig sind die Osterfeuer entweder am Gründonnerstag, 14.04.2022, oder am Karsamstag, 16.04.2022. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 sind keine Holzfeuer erlaubt. Es gelten die übrigen Bestimmungen des Landes Brandenburg zum Verbrennen im Freien (siehe beigefügtes Faltblatt).
 

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