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Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Kyritz (3. Stufe)

Kyritz, den 30.05.2018

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 10.05.2017 wurde der Lärmaktionsplan für die Stadt Kyritz (2. Stufe) beschlossen.

Dieser wurde aufgrund einer Auflage vom Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom Büro LK Argus aus Berlin jetzt aktualisiert (3. Stufe).

Hinweise zum vorliegenden Berichtentwurf können von Bürgerinnen und Bürger bitte bis zum 13.06.2018 an die Stadt Kyritz, Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Marktplatz 1, 16866 Kyritz oder an bauamt@kyritz.de gerichtet werden.

Die Hinweise fließen in den Lärmaktionsplan ein, in dem Maßnahmen zur Eindämmung von Lärm entwickelt werden. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Der Hauptausschuss behandelt den überarbeiteten Lärmaktionsplan (3. Stufe) auf seiner Sitzung am 12.06.2018 und die Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2018.