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Brandenburger Landesregierung verlängert Corona-Verordnungen

Kyritz, den 12.08.2020
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Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung die Brandenburger Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mit kleinen Anpassungen bis zum 4. September verlängert. Das betrifft die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung. So wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und Horten wie angekündigt in die Umgangsverordnung aufgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Unterrichtsräume.

 

Neu sind zudem Ausnahmen vom Abstandsgebot im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Voraussetzung dafür sind feste Lerngruppen sowie die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In der Großveranstaltungsverbotsverordnung, die noch bis zum 31. Oktober gilt, wird eine Ausnahmemöglichkeit für Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden aufgenommen.

 

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