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Bürgerservice, Bildung und Soziales

Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.


Beschreibung

Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt, in dessen Stadt Sie Ihren Wohnsitz - bei Wohnsitz im Ausland - Ihren letzten Wohnsitz - haben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Für den deutschen Staatsangehörigen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
  • Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Nachweise über Auflösungen von Vorehen.

Für den ausländischen Staatsangehörigen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
  • ggf. Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
  • Reisepass

Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.


Gebühren

Wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 €

Wenn einer oder beide Verlobten ausländische Staatsangehörige sind: 80,00 €

Je Aufenthaltsbescheinigung: 8,00 €


Ansprechpartner

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299

Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299