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Bürgerservice, Bildung und Soziales

Lebenspartnerschaft


Kurzinformationen

Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.


Beschreibung

Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Treffen die Lebenspartner keine Bestimmung, so behält jeder den von ihm zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen ohne zeitliche Begrenzung nachgeholt werden.

Ein Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Sind Beide ledig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • ein/e Lebenspartner/in ist geschieden oder verwitwet
  • ein/e Lebenspartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Lebenspartner/innen ist adoptiert
  • ein/er Lebenspartner/in ist im Ausland geschieden

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand

150,00 € bis 500,00 €


Ansprechpartner

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299

Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299