Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
- frankierter Rückumschlag
Kosten
Die Gebühr beträgt 5,00 €
Ansprechpartner
Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Rochow
Raum 110
Marktplatz 1 (033971) 85-281
(033971) 85-299
Formulare
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