Übernahme von Kitagebühren
Kurzinformationen
Eltern, deren Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden, sind zur Zahlung eines Elternbeitrages verpflichtet. Ist diese finanzielle Belastung nicht zumutbar, kann dieser Beitrag teilweise übernommen werden.
Anträge zur Ermäßigung des Elternbeitrages werden durch die Bürgerberatung der Kreisverwaltung - Außenstelle Kyritz - Perleberger Str. 13, entgegengenommen oder können direkt nach Neuruppin versendet werden.
Anträge zur Rechtsanspruchprüfung sind ebendfalls an die Kreisverwaltung Neuruppin zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführendes
Ansprechpartner
Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Mäusling
Raum 203
Marktplatz 1
(033971) 85-261
(033971) 85-285