Wenn Sie im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnen, aber außerhalb des Kreisgebiets eine für Sie geeignete Kindertagesstätte finden, können Sie mit dieser Einrichtung einen Betreuungsvertrag abschließen. Die Zuständigkeit für Ihr Kind liegt aber weiterhin beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Sie erhalten deshalb nicht den Kreisanteil des Kreises, in dem die Kindertagesstätte liegt, sondern können beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung einen Antrag auf Kostenübernahme für den Kreisanteil zur Kindertagesbetreuung Ihres Kindes stellen.