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Beglaubigung


Kurzinformationen

Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.

Zur Beglaubigung einer Unterschrift muss der Unterzeichnende persönlich erscheinen.

 


Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse

  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher

  • SV-Bücher, deutsche Dokumente

  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)

  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma

  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

 


Rechtsgrundlagen

 

 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen

  • Originaldokument für die Beglaubigung von Kopien

 


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

Beglaubigung eines Dokumentes:  3,60 €
Beglaubigung einer Unterschrift:    3,60 €


Ansprechpartner

Frau Schmidt
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-285
Telefax (033971) 85-299

Herr Sperling
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-281
Telefax (033971) 85-299