Sanierungsgebiet
Kurzinformationen
Sanierungsgebiet "Altstadt"
Sollte Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Kyritz liegen, so sind Sie zur Zahlung eines sogenannten Ausgleichsbetrages, spätestens nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme verpflichtet.
Man kann die Zahlungsverpflichtung, mit einem Zinsabschlag auch vorzeitig, durch den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung mit der Stadt, ablösen.
Mit der dort vertraglich festgelegten Ablösesumme entfällt eine spätere formelle Forderung des Ausgleichsbetrages durch die Stadt.
Das Formular „Antrag des Eigentümers auf vorzeitige Ablösung des sanierungsbedingten Ausgleichsbetrages“ senden Sie bitte an das Bauamt Kyritz, Marktplatz 1, 16866 Kyritz.
Danach erhalten Sie die Vereinbarung von der Stadt Kyritz zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Stadtentwicklung und Bauen
Frau Gyger
Raum 309
Marktplatz 1
(033971) 85-244
(033971) 85-212