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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung Entwurf Bebauungsplan „Kyritzer Unterseeinsel“ Stadt Kyritz - Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Kyritz, den 16.12.2025
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kyritzer Unterseeinsel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Planzeichenerklärung zu Teil A und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Teil C) und der Fotodokumentation, liegt bis einschließlich 23.12.2025 im Rathaus der Stadt Kyritz, Marktplatz 1, 16866 Kyritz, im Sekretariat des Amtes für Stadtentwicklung und Bauen während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Einsichtnahmen sind nach Terminabsprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Darüber hinaus stehen die Unterlagen während der Dauer der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Kyritz unter dem Link: Bebauungsplan "Kyritzer Unterseeinsel" sowie im Landesportal unter dem Link: Öffentlichkeitsbeteiligung | DiPlanungBeteiligung Bauleitplanung zur Verfügung.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen. Bedenken und Anregungen können von jedermann schriftlich beim Amt für Stadtentwicklung und Bauen eingereicht oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift gebracht werden.
Bild zur Meldung: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung Entwurf Bebauungsplan „Kyritzer Unterseeinsel“ Stadt Kyritz - Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB