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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich des künftigen Bebauungsplans „Mühlenstraße“ gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich des künftigen Bebauungsplans „Mühlenstraße“ gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
gültig ab 16.06.2021 [55.1 kB]
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