Informationen zur Virusvariante B.1.1.7 in Ostprignitz-Ruppin
Bei insgesamt sechs im Landkreis wohnhaften Personen haben sich Hinweise auf die Infektion mit der Variante B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus ergeben. Endgültige Gewissheit soll eine noch laufende Sequenzierung der Proben ergeben, die derzeit durchgeführt wird. Dabei werden die Proben in Bezug auf die darin enthaltene Erbinformation genau untersucht. Diese Sequenzierung ist wesentlich aufwändiger als ein klassischer PCR-Test, der lediglich erste Hinweise auf eine Virusvariante liefern kann. Sequenzierungen können aktuell bis zu zwei Wochen dauern. Seit dem 19. Januar 2021 besteht die Pflicht, mindestens fünf Prozent aller positiven Tests auf mögliche Virusvarianten zu untersuchen. In Ostprignitz-Ruppin ist dafür das LADR-Labor zuständig. Seit dem 21. Januar 2021 werden hier alle positiven Proben aus Ostprignitz-Ruppin auf Anzeichen möglicher Varianten untersucht. Sollten sich bei diesem Vortestverfahren Hinweise auf relevante Virusvarianten ergeben, werden die Proben zur aufwändigeren Sequenzierung in ein speziell dafür ausgestattetes Labor geschickt.
Fünf der sechs betroffenen Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Probenentnahme zur stationären Behandlung in einem anderen Landkreis. Die Kontaktpersonen der sechs Betroffenen werden erneut kontaktiert, um die Infektionsketten noch detaillierter nachvollziehen zu können und die Quarantänemaßnahmen verschärft. So soll die Ausbreitung der B.1.1.7-Variante im Landkreis verhindert werden.
Das Gesundheitsamt des Landkreises appelliert weiterhin, vorsichtig und umsichtig zu handeln. Alle Hygiene- und Abstandsregeln sowie das regelmäßige Lüften geschlossener Räume und das Tragen der vorgeschriebenen Masken sind zwingend geboten, ebenso der weitgehende Verzicht auf Kontakte. Wer diese Maßnahmen ignoriert, gefährdet sein eigenes Leben und das seiner Mitmenschen.
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