Corona-Pandemie: Landesregierung reagiert auf dynamische Entwicklung der Infektionslage in Brandenburger Landkreisen
Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt ab Montag eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Dies hat das Kabinett heute Nachmittag in einer informellen Sitzung vereinbart. Die Landräte und Oberbürgermeister wurden bereits informiert. Damit wird in betroffenen Kommunen der dritte Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März zurückgenommen.
Dietmar Woidke: „Seit etwa einer Woche steigen die Inzidenz-Werte. Das zeigt, dass die Pandemie erneut in eine dynamische Phase kommt. Das erfordert jetzt ein konsequentes Nachsteuern durch landesweite Festlegungen und - je nach Infektionsgeschehen - konsequente regionale Umsetzung. Die Situation auf den Intensivstationen ist im Moment zwar weiter gut beherrschbar, aber hier läuft die Entwicklung um 10 bis 14 Tage nach. Wir dürfen die Warnungen der Intensivmediziner nicht außer Acht lassen, ehe wir reagieren. Mit der Änderung berücksichtigen wir das unterschiedliche regionale Infektionsgeschehen in Brandenburg. Dabei geht es auch um die öffentliche Akzeptanz unserer Schritte."
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die dritte Welle ist leider da. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten steigt die 7-Tages-Inzidenz deutlich an. Besonders die Virusmutationen sind auf dem Vormarsch. Deshalb ist es jetzt das richtige Signal, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab einer Inzidenz von über 100 umgehend schärfere Maßnahmen umsetzen. Gemeinsam müssen wir die dritte Welle bremsen."
Innenminister Michael Stübgen: „Es war stets klar, dass jeder Öffnungsschritt nur solange vertretbar bleibt, wie es die Verbreitung von Corona zulässt. Die Entwicklung in Teilen Brandenburgs zwingt uns nun zu handeln. Die Infektionszahlen steigen landesweit und in manchen Regionen besonders schnell. Aus Vernunft und Verantwortung müssen wir deshalb jetzt einen Öffnungsschritt zurückgehen. Als Landesregierung ist es uns wichtig, eine solche Entscheidung gemeinsam abzuwägen und nicht einem Automatismus zu überlassen. In unserer Abwägung haben wir uns für den regionalen Weg entschieden, da es für ein Flächenland angebracht ist, Unterschiede einzelner Landesteile zu berücksichtigen. Die heutige Entscheidung ist sicherlich bitter, aber wir dürfen uns den Mut nicht nehmen lassen. Wir müssen stattdessen unsere Anstrengung weiter auf das Erreichen unserer Impfziele konzentrieren. Der Weg aus dem Lockdown führt durch die Spritze und wir werden diesen Weg erfolgreich gehen."
Die heutige Kabinettsbefassung hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke einberufen, da sich die landesweite Inzidenz beharrlich der 100-er Grenze nähert (heute: 90,6). Dieses Vorgehen hatte die Landesregierung vergangene Woche vereinbart, um kurzfristig Entscheidungen treffen zu können.
In den vergangenen Tagen gab es Gespräche zu notwendigen Maßnahmen im Falle einer dynamisch steigenden Infektionslage, darunter auch mit den Landräten und Oberbürgermeistern. Erörtert wurden dabei die Varianten „Landesweite Rücknahme von Öffnungsschritten" und „Landkreis-/Stadt-bezogene Rücknahme von Öffnungsschritten".
In der Abwägung wird die Landkreis-/Stadt-bezogene Rücknahme von Öffnungen als sachgerechter angesehen. Damit können die im Flächenland Brandenburg sehr unterschiedlichen Infektionslagen angemessen berücksichtigt werden.
Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die morgen vom Kabinett beschlossen wird, gilt ab Montag, 22. März, 00.00 Uhr, bis 11. April, 24.00 Uhr. Grundlage ist auch die Kabinettsvereinbarung vom vergangenen Dienstag, wonach die Kreise und kreisfreien Städte „rechtzeitig und spätestens ab dem Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Nur so lässt sich ein landeseinheitliches Vorgehen auch künftig aufrechterhalten."
Mit Stand von heute liegt der Inzidenzwert - bei steigender Tendenz - in einem Kreis über 200 und in 5 Kreisen über 100. Die Infektionen mit Mutationen haben deutlich zugenommen. Zugleich bleibt der R-Wert (Ansteckungsquotient) beständig über 1. Belastend wirkt sich auch der noch immer nicht ausreichende Impffortschritt aus, der durch das Aussetzen der Impfung mit AstraZeneca erneut ausgebremst wurde.
Mit der Rücknahme des dritten Öffnungsschrittes gemäß MPK-Beschluss vom 3. März soll die Entwicklungsdynamik des Infektionsgeschehens in den besonders betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gebremst werden. Konkret bedeutet das in betroffenen Kreisen / kreisfreien Städten:
- Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
- Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs
- Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
- Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt.
- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
In Abhängigkeit der regionalen Entwicklung mit weiter steigenden werten sind die Landkreise / kreisfreien Städte aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Da der MPK-Beschluss im dritten Öffnungsschritt nur diese Punkte aufzählt, bleiben andere Öffnungen bestehen, dazu gehören u. a.:
- Körpernahe Dienstleistungen unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln
- Baumärkte
- Buchhandel, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
- Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte
Auch der Wechselbetrieb an den Schulen wird gekoppelt an regelmäßige Testungen bis zu den Osterferien weitergeführt.
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