Besucher:   429968
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest  

                                                                                     

 Kyritz App 

 

 

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

Asyl & Hilfe & Migration

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

    

  Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Geflügelpest in einem Putenbestand im Landkreis OPR - Gemarkungen Kyritz, Kötzlin, Berlitt, Rehfeld und Holzhausen als Überwachungszone festgelegt

Kyritz, den 01.12.2023

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde am 30. November 2023 in einem Nutzgeflügelbestand der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt. Die ca. 11.500 Tiere des betroffenen Bestandes wurden auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt. In dem Betrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten.

 

Daraufhin hatte der Betriebsinhaber unverzüglich eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt. Vom Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde zunächst das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Inzwischen hat das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) das Ergebnis des Landeslabors Berlin-Brandenburg bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

 

Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01. Dezember 2023 die bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die Überwachungszone erstreckt sich bis in die Landkreise Havelland und Prignitz (Brandenburg) sowie in den Landkreis Stendal (Sachsen-Anhalt). Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete wurden durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse. In der Schutzzone wird die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet.

Seit Oktober 2023 ist in Deutschland ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. Landrat Ralf Reinhardt appelliert eindringlich an die Tierhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und das Veterinäramt über unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel schnellstmöglich zu informieren. Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest eingeleitet worden.

 

Der Landestierarzt hat das Krisenzentrum des Landes aktiviert, das die Maßnahmen der Seuchenbekämpfung auf Landesebene koordiniert. Zwischen dem Landkreis und dem Landeskrisenzentrum besteht eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch.

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest in einem Putenbestand im Landkreis OPR - Gemarkungen Kyritz, Kötzlin, Berlitt, Rehfeld und Holzhausen als Überwachungszone festgelegt