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Wahlbekanntmachung

 

Wahlbekanntmachung

 

1.     Am 24.09.2017 findet die

 

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.     Die Gemeinde ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:

                                                                       

Wahlbezirk 1:       Integrationskita Kyritz Ost e.V.

Wahlraum:           Eichenweg 6, 16866 Kyritz

 

Wahlbezirk 2:       Gemeindehaus Teetz

Wahlraum:           Dossestraße 1 A, 16866 Kyritz OT Teetz-Ganz

 

Wahlbezirk 3:       Goetheschule

Wahlraum:           Holzhausener Str. 27, 16866 Kyritz

 

Wahlbezirk 4:       Gemeindehaus Holzhausen

Wahlraum:           Holzhausener Dorfstr. 3, 16866 Kyritz OT Holzhausen

 

Wahlbezirk 5:       Gemeindebüro Kötzlin

Wahlraum:           Kötzliner Straße 28, 16866 Kyritz OT Kötzlin

 

Wahlbezirk 6:       Stadtbibliothek

Wahlraum:           Marktplatz 17, 16866 Kyritz

 

Wahlbezirk 7:       Feuerwehrgerätehaus

Wahlraum:           Drewener Dorfstraße 31, 16866 Kyritz OT Drewen

 

Wahlbezirk 8:       Sporthaus

Wahlraum:           Zu den Trienkuhlen, 16866 Kyritz OT Bork

 

Wahlbezirk 9:       Gemeindebüro Lellichow

Wahlraum:           Lellichower Chaussee 16, 16866 Kyritz OT Lellichow

 

Wahlbezirk 10:     Freiwillige Feuerwehr

Wahlraum:           Goethestraße 1, 16866 Kyritz

 

Wahlbezirk 11:     Kita „Kunterbunt“

Wahlraum:           Werner Straße 1, 16866 Kyritz

 

Wahlbezirk 12:     Gemeindebüro Rehfeld

Wahlraum:           Rehfelder Friedensstraße 14, 16866 Kyritz OT Rehfeld

 

Wahlbezirk 13:     Schloss Berlitt

Wahlraum:           Berlitter Dorfstraße 41, 16866 Kyritz OT Berlitt

 

Wahlbezirk 14:     Kita „Spatzennest“

Wahlraum:           Straße der Jugend 3, 16866 Kyritz

 

Wahlbezirk 15:     Kleintierzüchterverein

Wahlraum:           Hauptstraße 62 (hinter dem Gutshaus), 16866 Kyritz OT Mechow

 

Wahlbezirk 16:     Gemeinderaum im Pfarrhaus

Wahlraum:           Dorfstraße 9, 16866 Kyritz OT Gantikow

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr in der Pestalozzischule, Puschkinstr. 5 C, 16816 Neuruppin zusammen.

 

3.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

 

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

a)     für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Vorschläge der Wahlkreisabgeordneten unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Vorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

 

b)     für die Wahl nach Landeslisten in schwarzem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

 

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetzte Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

 

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

4.     Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.     Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

 

a)     durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

 

b)     durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

6.     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

 

                                          

Kyritz, den 31.08.2017

 

 

  gez. Nora Görke
                                                                             Bürgermeisterin der Stadt Kyritz