Wohngeld
Kurzinformationen
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.
Beschreibung
Änderungen ab 1.1.2009
- die Einbeziehung der Heizkosten, die mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (z. B. für eine Person 24 Euro, für 2 Personen zusammen 31 Euro) in die Miete eingerechnet werden
- die Zusammenfassung der Baualtersklassen auf Neubaumietenniveau
- die Erhöhung der Miethöchstbeträge um 10 Prozent
- die Erhöhung der Tabellenwerte um 8 Prozent.
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes im Land Brandenburg
- Bekanntmachung der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2002 (WoGVwV 2002)
- Sozialgesetzbuch I (SGB I)
- Sozialgesetzbuch X (SGB X)
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen
- Miet- oder Nutzungsvertrag
- Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben
- Grundsteuerbescheide
- Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
- Nachweis erhöhter Werbungskosten
- Nachweis der Schwerbehinderung
- Nachweis vorübergehender Abwesenheit
- Nachweis über "Getrenntlebend"
- Negativbescheid bei Zuzug
Antrag Wohngeld-Mietzuschuss.pdf
Antrag auf Lastenzuschuss.pdf
Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner.pdf
Mietbescheinigung.pdf
Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss.pdf
Erläuterungen zum Wohngeldantrag.pdf
Bescheinigung über Aufnahme von Fremdmitteln.pdf
Formloser Antrag zur Fristwahrung.pdf
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Fristen
4 Wochen
Weiterführendes
zuständige Behörde
Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin
Ansprechpartner
Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Thormann
Raum 110
Marktplatz 1
(033971) 85-282
(033971) 85-299
Frau Triebsch
Raum 110
Marktplatz 1
(033971) 85-281
(033971) 85-299
Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
(033971) 85-283
(033971) 85-299