Bürgerservice, Bildung und Soziales
Sonderparkberechtigung für Bewohner
Kurzinformationen
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.
Beschreibung
Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Fahrzeugschein (Kopie)
- Wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, Nachweis über die dauernde Nutzung.
Fristen
1 Jahr
Gebühren
Die Jahresgebühr beträgt 25,60 €
Ansprechpartner
Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
(033971) 85-282
(033971) 85-299
Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
(033971) 85-283
(033971) 85-299