Sonderparkberechtigung für Bewohner
Kurzinformationen
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.
Onlineantragsstellung:
Beschreibung
Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
Fahrzeugschein (Kopie)
Wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, Nachweis über die dauernde Nutzung.
Antrag Bewohnerparkausweis (PDF)
Fristen
1 Jahr
Gebühren
Die Jahresgebühr beträgt 30,70 €
Ansprechpartner Frau Schmidt Raum 110 Marktplatz 1 033971 85285 033971 85299
buergerbuero(at)kyritz.de
Herr Sperling Raum 110 Marktplatz 1 033971 85-281 033971 85-299
buergerservice(at)kyritz.de