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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung Entwurf Bebauungsplan „Kyritzer Unterseeinsel“ Stadt Kyritz - Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Kyritz, den 16.12.2025

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kyritzer Unterseeinsel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Planzeichenerklärung zu Teil A und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Teil C) und der Fotodokumentation, liegt bis einschließlich 23.12.2025 im Rathaus der Stadt Kyritz, Marktplatz 1, 16866 Kyritz, im Sekretariat des Amtes für Stadtentwicklung und Bauen während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: 

 

Montag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr 

Dienstag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 18:00 Uhr 

Mittwoch von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr 

Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr 

Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr 

 

Einsichtnahmen sind nach Terminabsprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Darüber hinaus stehen die Unterlagen während der Dauer der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Kyritz unter dem Link:  Bebauungsplan "Kyritzer Unterseeinsel" sowie im Landesportal unter dem Link: Öffentlichkeitsbeteiligung | DiPlanungBeteiligung Bauleitplanung zur Verfügung.

 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen. Bedenken und Anregungen können von jedermann schriftlich beim Amt für Stadtentwicklung und Bauen eingereicht oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift gebracht werden.

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung Entwurf Bebauungsplan „Kyritzer Unterseeinsel“ Stadt Kyritz - Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB