Am 8. November 2026, findet die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters statt. Wahlberechtigte Personen, die ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Die Beantragung ist persönlich im Bürgerbüro der Stadt Kyritz, schriftlich oder online möglich: https://www.kyritz.de/formulare/form_id/10006/briefwahlantrag-online.html
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis spätestens 06. November 2026 um 18:00 Uhr möglich. Alle wahlberechtigten Personen werden gebeten, die Unterlagen rechtzeitig anzufordern und ausreichend Zeit für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen einzuplanen. Nur rechtzeitig eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden.
Mit der Briefwahl können wahlberechtigte Personen ihr Wahlrecht auch dann wahrnehmen, wenn sie am Wahltag verhindert sind.
Weitere Informationen zur Wahl und zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind hier https://www.kyritz.de/seite/871998/wahl-des-b%C3%BCrgermeisters-der-stadt-kyritz-2026.html erhältlich.
Allen wahlberechtigten Personen, die zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden zur ggf. notwendig werdenden Stichwahl am 29.11.2026 von Amts wegen erneut Briefwahlunterlagen zugesandt.
Bild zur Meldung: Bürgermeisterwahl am 8. November 2026 – Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden