Gemäß §17 Absatz 4 der 4.SARS-CoV-2-EindV vom 08. Januar 2021 ist der
Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021 grundsätzlich untersagt.
Vor diesem Hintergrund muss die Zeugnisausgabe für das 1. Schulhalbjahr
des Schuljahres 2020/2021 teilweise in Abweichung von der VV-Zeugnisse
erfolgen.
Es gelten folgende Maßgaben:
1. Schülerinnen und Schüler für die der Präsenzunterricht untersagt ist
oder die vom Präsenzunterricht befreit sind gilt:
die Zeugnisse erst nach den Winterferien, am 08.02.2021 ausgegeben.
Die Zeugnisse dieser Schülerinnen und Schüler sind wegen
des durchzuführenden Übergangsverfahrens in die weiterführenden
Schulen auf dem Postweg den Eltern gemäß Nummre 6 Absatz 5 VV-Zeugnisse zu übermitteln.
Jahrgangsstufen oder Schulformen aufgenommen werden, erhalten die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler resp. die Eltern das Zeugnis gemäß Nummer 6 Absatz 5 VV- Zeugnisse in der ersten Schulwoche nach den Winterferien ebenfalls postalisch übermittelt.
2. Die Winterferien finden wie geplant vom 1. bis 6. Februar 2021 statt.