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Allgemeine Verwaltung und Kämmerei

Einzugsermächtigung


Kurzinformationen

Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat

 

Der Zahlungspflichtige ermächtigt die Stadt Kyritz, Zahlungen von dem Konto des Zahlungspflichtigen mittels Lastschrift einzuziehen.

Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von der Stadt Kyritz gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

Es gelten dabei die vereinbarten Bedingungen des entsprechenden Kreditinstituts.

 

Sie haben die Möglichkeit, das SEPA-Lastschriftmandat online vor auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung Kyritz per Post oder E-Mail zu senden.
 

 
 
 
 
 
 
 

Notwendige Unterlagen

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA Lastschriftmandats (PDF)


Ansprechpartner

Herr Dräger
Raum 103
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-235
Telefax (033971) 85-245

Frau Theis
Raum 103
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-236
Telefax (033971) 85-245