Der Zahlungspflichtige ermächtigt die Stadt Kyritz, Zahlungen von dem Konto des Zahlungspflichtigen mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von der Stadt Kyritz gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die vereinbarten Bedingungen des entsprechenden Kreditinstituts.
Sie haben die Möglichkeit, das SEPA-Lastschriftmandat online vor auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung Kyritz per Post oder E-Mail zu senden.