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Bund-Länder-Beschluss: Einschränkungen werden verlängert

Kyritz, den 05.01.2021

Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis Ende Januar verlängert. Das haben Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen. Private Zusammenkünfte werden weiter begrenzt. Bei regional hohen Inzidenzen soll zudem der Bewegungsradius eingeschränkt werden.

 

Auf ihrem ersten virtuellen Treffen im neuen Jahr haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf eine Verlängerung der pandemiebedingten Einschränkungen bis zum 31. Januar dieses Jahres geeinigt. Das Ziel ist weiterhin eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Bund und Länder erneuern die dringende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

Begrenzung privater Zusammenkünfte

 

In Erweiterung der bisher geltenden Begrenzungen sind private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Für Landkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden die Bundesländer weitere Maßnahmen ergreifen - insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Impfungen gegen das Coronavirus

 

Mit Blick auf die angelaufenen Impfungen wird der Bund den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

Maßnahmen für Schulen und Kitas bleiben

 

Bund und Länder betonen, dass der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen höchste Bedeutung für die Bildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden. 

Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld 

 

Die Bundesregierung wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird. Bund und Länder kündigten zudem eine Initiative an, um Freiwillige für die Durchführung von umfangreichen Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen zu gewinnen.

 

Lesen Sie hier den Beschluss im  Wortlaut PDF, 79 KB, nicht barrierefrei .

 

Bild zur Meldung: Bund-Länder-Beschluss: Einschränkungen werden verlängert