Besucher:   426515
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest  

                                                                                         

  Wahlen 2024 

 

 Kyritz App 

 

 

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

Asyl & Hilfe & Migration

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

    

  Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis OPR

Kyritz, den 22.11.2021

Bei einer verendeten Zwerggans, die in der Stadt Neuruppin aufgefunden wurde, ist der positive Nachweis des Geflügelpesterregers H5N1 am Freitag, 19. November 2021, vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. 

 

Seit einigen Wochen tritt die Geflügelpest wieder deutschlandweit bei Wildvögeln, aber auch in Nutzgeflügelbeständen auf. In Brandenburg war der Erreger Anfang November in zwei Geflügelbeständen im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen worden. Zu Beginn der vergangenen Woche wurde der Erreger zudem bei einer Zwerggans im Landkreis Havelland festgestellt.

 

Alle Geflügelhalter im Landkreis Ostprignitz-Ruppin werden deshalb zu höchster Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers ist hoch. Zur Minimierung des Risikos weiterer Einträge in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Abhängig vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens  sollte jeder Geflügelhalter Vorkehrungen zur Aufstallung des Geflügels treffen.

 

Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt zu informieren.

 

Ebenso wird nochmals auf die Pflicht aller Geflügelhalter im Landkreis zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hingewiesen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis OPR