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Nutzung des Schülerfahrausweises als Neun-Euro-Ticket

Kyritz, den 16.06.2022

In der Zeit vom 1. Juni  bis 31. August 2022 gilt der Schülerfahrausweis bundesweit entsprechend der Regelungen für das "Neun-Euro-Ticket". Das bedeutet, dass das Ticket für den Nahverkehr in ganz Deutschland gilt. Mit dem Neun-Euro-Ticket kann man alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Linienbusse und zum Teil auch Fähren nutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (z.B. Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE)), der Deutschen Bahn und auch anderer Eisenbahnunternehmen. Das Ticket gilt jedoch nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. IC, ICE, EC) oder anderer Fernverkehrsanbieter (z.B. FlixTrain). In Fernbussen (z.B. FlixBus, Eurolines) gilt das Ticket ebenfalls nicht. Weitere Informationen zur Gültigkeit hier.

 

Schüler, die bereits einen gültigen* Schülerfahrausweis besitzen, benötigen in diesem Zeitraum für andere Fahrten keinen gesonderten Fahrausweis, d. h. nochmaliger Kauf ist nicht notwendig. 
* Ausschlaggebend ist der Gültigkeitszeitraum für den Schülerfahrausweis. Schülerfahrausweise für das Schuljahr 2021/2022 gelten bis zum 31.Juli 2022, Schülerfahrausweise für das Schuljahr 2022/2023 gelten ab dem 1. August 2022. 

 

Bild zur Meldung: Nutzung des Schülerfahrausweises als Neun-Euro-Ticket