Aufenthaltsbescheinigung
Kurzinformationen
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zur Beantragung einer Eheschließung erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
- frankierter Rückumschlag
Gebühren
Die Gebühr beträgt 5,00 €