Beschlüsse der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
Groß- und Einzelhandel sowie Schulen und Kitas bleiben offen.
Ab 2. November gültig: strengere Kontaktbeschränkungen sowie Verbote zu privaten Reisen, Schließung von Freizeiteinrichtungen, Untersagung von Veranstaltungen, Schließung von Gastronomie (außer Außer-Haus-Geschäft) sowie Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege.
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