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Beschluss zu Covid-19: Einschränkungen bleiben bestehen, Ruhetage zu Ostern

Kyritz, den 23.03.2021

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel von vergangener Nacht wird kurzfristig in Landesrecht umgesetzt. Darauf hat sich heute das Kabinett verständigt. Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sollen dabei im Grundsatz bis einschließlich 18. April verlängert werden.

 

Bereits heute Morgen hat Ministerpräsident Dietmar Woidke die Ergebnisse der MPK mit den Landräten und Oberbürgermeistern besprochen. Am morgigen Mittwoch debattiert der Landtag über die Corona-Pandemie.

 

Woidke: „Die Lage hat sich seit der letzten MPK am 3. März leider nicht verbessert, sondern klar verschlechtert. Es gibt eine dynamische Entwicklung der Infektionslage. Deshalb mussten wir bereits vergangene Woche erste Öffnungsschritte im Rahmen der 100er Notbremse zurücknehmen. Gründonnerstag und Karsamstag sollen auf Vorschlag des Bundes Ruhetage werden, um die Zahl der Kontakte zu minimieren. An Erleichterungen über Ostern ist nicht zu denken. Das ist bitter, aber notwendig. Wir müssen unbedingt eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden."

 

Nicht zwingend notwendige Reisen sollen weiterhin vermieden werden. Um die Verbreitung des Virus insbesondere nach Urlaubsreisen zu vermeiden, soll künftig bereits vor Rückflug getestet werden. Woidke: „Ich gönne jedem seinen Urlaub. Aber diese Festlegung, die ich bereits vergangene Woche gefordert hatte, begrüße ich ausdrücklich. Wir können nicht zulassen, dass das Virus - gegebenenfalls sogar mit der gefährlichen brasilianischen Mutation - aus Urlaubsgebieten nach Brandenburg importiert wird."

 

Das Kabinett hat sich darauf verständigt, die Umsetzung von Modellprojekten in die neue Eindämmungsverordnung aufzunehmen. Ebenso sollen die zusätzlichen Ruhetage zu Ostern umgesetzt werden. Der Bund wird dazu gemäß des MPK-Beschlusses einen Vorschlag unterbreiten.

 

Bild zur Meldung: Beschluss zu Covid-19: Einschränkungen bleiben bestehen, Ruhetage zu Ostern