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Corona-Lage am Montag

Kyritz, den 29.03.2021

Seit unserer letzten Mitteilung zur Corona-Lage vom Sonntag sind dem Gesundheitsamt des Landkreises bis heute, 13:45 Uhr, drei neue COVID-19-Fälle gemeldet worden. Von Neuinfektionen betroffen sind u.a. die Ruppiner Kliniken mit zwei positiven Testungen bei Patienten. Die Kontaktnachverfolgung läuft.

 

Sechs weitere Menschen aus Ostprignitz-Ruppin gelten inzwischen als genesen. Damit gibt es zur Zeit 353 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, seit Beginn der Pandemie sind 3.670 Fälle registriert worden.

 

Die Zahl der Menschen im Landkreis, die von Virus-Mutationen betroffen sind, hat sich um einen Fall auf jetzt 216 erhöht. In allen Fällen handelt es sich um die zuerst in Großbritannien nachgewiesene Mutation B.1.1.7 des Virus SARS-CoV-2 ("britische Variante"). Die betroffenen Personen waren schon jeweils als COVID-19-Fall bekannt und befanden sich bereits in Quarantäne. Dazugehörige Kontaktpersonen befinden sich ebenfalls in verschärfter Isolation.

 

Gestiegen sind die Patientenzahlen: In Kliniken im Landkreis werden insgesamt 19 Menschen in Zusammenhang mit COVID-19 stationär behandelt, am Wochenende waren dies 15 Patienten. Fünf Personen werden intensivmedizinisch versorgt, davon muss ein Patient beatmet werden.

 

Erhöht hat sich auch die 7-Tage-Inzidenz für Ostprignitz-Ruppin. Diese liegt laut dem Landesamt für Gesundheit (LAVG) heute bei 160,8 (Vortag: 154,8).

 

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte im Landkreis, die sich seit dem 25. März 2021 ununterbrochen über dem Wert von 100 bewegen, gelten mit dem heutigen Tag - wie bereits bekannt - gemäß der Siebten SARS-CoV-Eindämmungsveordnung des Landes Brandenburg folgende Schutzmaßnahmen:

  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen).
  • Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften sowie von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
  • Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien, Baufachmärkte). Eine vollständige Auflistung der nicht von der Schließungsanordnung betroffenen Verkaufsstellen des Einzelhandels ist § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg zu entnehmen. Auch körpernahe Dienstleistungen nach § 9 der 7. SARS-CoV-2-EindV, die bisher erlaubt waren, dürfen weiter angeboten werden.
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt. Dies gilt auch für Kinder.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Diese Schutzmaßnahmen gelten mindestens bis einschließlich 11. April 2021.

 

Bild zur Meldung: Corona-Lage am Montag