Besucher:   426079
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest

 

                                                                                         

Kyritz App

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

Asyl & Hilfe & Migration

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

 

Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bürgerservice, Bildung und Soziales

Namensführung


Beschreibung

 

Möglichkeiten:

  • Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.
  • Der Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename eingliedrig ist.
  • Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

Doppelname

 

Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.
Namensführung nach ausländischem Recht
Ist ein Ehegatte Ausländer, kann die Namensführung in der Ehe völlig anders aussehen. Denn andere Staaten haben meist auch ein anderes Namensrecht. Nach dem Recht des Heimatstaates des zukünftigen Ehegatten muss es nicht unbedingt ein Wahlrecht geben. Es gibt Staaten, die z.B. gar keinen Ehenamen kennen oder nur den Namen des Mannes als Ehenamen zulassen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

ggf. mit deutscher Übersetzung

  • Heiratsurkunde
  • Nachweise über die Staatsangehörigkeit, Reisepass
  • Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
  • ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
  • ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
  • ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Gebühren

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens: 20,00 €

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe: 20,00 €


Ansprechpartner

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299

Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299