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Melderegister, Auskunft erteilen


Kurzinformationen

Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und Einwohner, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.


Beschreibung

Das historische Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind. Anfragen über Einwohner, die länger als 50 Jahre verstorben bzw. verzogen sind, sind beim Stadtarchiv zu stellen. Nur wenn ein ausdrückliches Ersuchen des/der Antragstellers/in vorliegt, wird auch geprüft, ob die Person in dem archivierten Datenbestand zu ermitteln ist.


Rechtsgrundlagen

 

Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg

 


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister

 

beim schriftlichen Auskunftsersuchen:

  • Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung

Gebühren

Die von Ihnen erbetene Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Eine Bearbeitung kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.

  • einfache Auskunft: 10,00 €